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privatrecht:ermittlung_des_schadensersatzes_nach_dem_verletzergewinn [2022/01/14 08:55] mfreund |
privatrecht:ermittlung_des_schadensersatzes_nach_dem_verletzergewinn [2022/01/14 08:59] mfreund [Rechtsprechung und Schrifttum] |
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-> [[Herausgabe von weitergehendem Gewinn]] \\ | -> [[Herausgabe von weitergehendem Gewinn]] \\ | ||
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Der Kläger kann die Herausgabe des Verletzergewinns insoweit verlangen, als dieser auf der Rechtsverletzung beruht.((BGH, | Der Kläger kann die Herausgabe des Verletzergewinns insoweit verlangen, als dieser auf der Rechtsverletzung beruht.((BGH, | ||
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Schadenersatzrelevant ist zunächst derjenige Umsatz (und Gewinn) den der Verletzer im Rahmen seines Geschäftsbetriebes mit dem geschützten Gegenstand als solchem erzielt. Damit ist der mögliche Umfang der [[Schadenersatzpflicht]] jedoch noch nicht abgesteckt.((vgl. OLG Düsseldorfer, | Schadenersatzrelevant ist zunächst derjenige Umsatz (und Gewinn) den der Verletzer im Rahmen seines Geschäftsbetriebes mit dem geschützten Gegenstand als solchem erzielt. Damit ist der mögliche Umfang der [[Schadenersatzpflicht]] jedoch noch nicht abgesteckt.((vgl. OLG Düsseldorfer, | ||
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- | ==== Berechnung des Verletzergewinns ==== | ||
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- | Um dem Ausgleichsgedanken Rechnung zu tragen wird bei der Berechnung des Schadens nach dem Verletzergewinn fingiert, dass der Rechtsinhaber ohne die Rechtsverletzung durch die Verwertung des Kennzeichenrechts den gleichen Gewinn wie der Verletzer erzielt hätte.((BGH, | ||
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- | Kosten des Verletzers, die beim Rechtsinhaber nicht angefallen wären, sind daher bei der Berechnung des vom Verletzer herauszugebenden Gewinns nicht zu berücksichtigen.((BGH, | ||
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- | Von dem Gesamtgewinn sind zunächst die abzugsfähigen Kosten abzuziehen; erst danach ist der Verletzergewinn um den Kausalitätsabschlag zu vermindern.((BGH, | ||
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- | -> [[Berechnung des Verletzergewinns]] | ||
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- | ==== Gewinnmindernde Kosten ==== | ||
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- | Im Hinblick auf die Frage, welche Kosten bei der Berechnung des Schadensersatzes unter dem Gesichtspunkt der Herausgabe des Verletzergewinns gewinnmindernd Berücksichtigung finden können, ist das Landgericht zutreffend den für eine Geschmacksmusterrechtsverletzung vom I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in der Entscheidung " | ||
- | ==== Gemeinkostenanteil ==== | ||
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- | Zur Ermittlung des Verletzergewinns ist der Gesamtgewinn um sämtliche Kosten zu bereinigen, die der Herstellung und dem Vertrieb der schutzrechtsverletzenden Gegenstände unmittelbar zugerechnet werden können.((BGH, | ||
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- | ==== Rechtsprechung und Schrifttum ==== | + | |
Auch das Schrifttum hat zu einem wesentlichen Teil die in der " | Auch das Schrifttum hat zu einem wesentlichen Teil die in der " |
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