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privatrecht:ermittlung_des_schadensersatzes_nach_dem_verletzergewinn

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mfreund
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mfreund [Rechtsprechung und Schrifttum]
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 Auch das Schrifttum hat zu einem wesentlichen Teil die in der "DiaRähmchen II"- Entscheidung des Bundesgerichtshofes gemachten Ausführungen dazu, dass der Verletzergewinn gerade durch die Patentverletzung erzielt sein müsse, geteilt. So heißt es beispielsweise bei Benkard/Rogge, PatG, 9. Aufl. 1993, § 139 PatG Rdn. 73, dass der Gewinn, dessen Herausgabe der Patentinhaber fordere, in ursäch- lichem Zusammenhang zur Benutzung des Patents stehen müsse; er müsse gera- de "durch die rechtwidrige Benutzung des fremden Patents erzielt" sein. - An dieser Auffassung halten Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. 2003, § 139 Rdn. 163 ff auch nach der für das Geschmacksmusterrecht ergangenen Entscheidung "Gemeinkostenanteil" fest.((OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.06.2008 - I-2 U 39/03)) Auch das Schrifttum hat zu einem wesentlichen Teil die in der "DiaRähmchen II"- Entscheidung des Bundesgerichtshofes gemachten Ausführungen dazu, dass der Verletzergewinn gerade durch die Patentverletzung erzielt sein müsse, geteilt. So heißt es beispielsweise bei Benkard/Rogge, PatG, 9. Aufl. 1993, § 139 PatG Rdn. 73, dass der Gewinn, dessen Herausgabe der Patentinhaber fordere, in ursäch- lichem Zusammenhang zur Benutzung des Patents stehen müsse; er müsse gera- de "durch die rechtwidrige Benutzung des fremden Patents erzielt" sein. - An dieser Auffassung halten Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. 2003, § 139 Rdn. 163 ff auch nach der für das Geschmacksmusterrecht ergangenen Entscheidung "Gemeinkostenanteil" fest.((OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.06.2008 - I-2 U 39/03))
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