Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
§ 1513 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ermöglicht Entziehung und Beschränkung von Abkömmlingsanteilen an der fortgesetzten Gütergemeinschaft. Diese Hauptseite bündelt die Unterseiten zu den Absätzen.
§ 1513 (1) BGB → Entziehung des Anteils
Ein Ehegatte kann einem Abkömmling dessen Anteil am Gesamtgut entziehen, wenn die Voraussetzungen der Pflichtteilsentziehung vorliegen.
§ 1513 (2) BGB → Beschränkung des Anteils
Der Ehegatte kann den Anteil des Abkömmlings am Gesamtgut in entsprechender Weise beschränken, wie er dessen Pflichtteilsrecht beschränken dürfte.
BGB → Eheliches Güterrecht
Regelungen zu gesetzlichen und vertraglichen Güterständen der Ehegatten, deren Verwaltung, Haftung und Vermögensausgleich.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de