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privatrecht:eingriffskondiktion [2022/08/08 10:22] – mfreund | privatrecht:eingriffskondiktion [2023/07/25 08:29] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Eingriffskondiktion ====== | ||
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+ | Hiernach ist das durch eine eigene Handlung des Schuldners Erlangte herauszugeben, | ||
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+ | Eingriffsobjekt kann nicht nur ein diesem zustehendes absolutes Recht sein, sondern auch eine über eine bloße Chance hinausgehende vermögensrechtlich nutzbare Position, deren Schutz gegenüber Dritten die Rechtsordnung zu Gunsten des Gläubigers vorsieht, deren Schutz sie nach Inhalt und/oder Umfang aber in weniger vollkommener Weise bemisst. | ||
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+ | Eine Eingriffskondiktion kommt etwa in Betracht, wenn ein Bevollmächtigter Vermögensgegenstände pflichtwidrig zur Erfüllung eigener Verbindlichkeiten auf einen Dritten überträgt.((BGH, | ||
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+ | Der Bundesgerichtshof hat immer wieder betont, dass sich bei der bereicherungsrechtlichen Behandlung von Vorgängen, an denen mehr als zwei Personen beteiligt sind, jede schematische | ||
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+ | -> [[Patentrecht: | ||
+ | -> [[Urheberrecht: | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Leistungskondiktion]] \\ | ||
+ | -> [[Nichtleistungskondiktion]] \\ |
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