Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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§ 1482 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die erbrechtliche Behandlung des Gesamtgutsanteils beim Tod eines Ehegatten.
Wird die Ehe durch den Tod eines Ehegatten aufgelöst, so gehört der Anteil des verstorbenen Ehegatten am Gesamtgut zum Nachlass. Der verstorbene Ehegatte wird nach den allgemeinen Vorschriften beerbt.
BGB → Eheliches Güterrecht
Regelungen zu gesetzlichen und vertraglichen Güterständen der Ehegatten, deren Verwaltung, Haftung und Vermögensausgleich.
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