Das fünfte Buch des BGB regelt das Erbrecht. Es enthält die Vorschriften über die Erbfolge (gesetzliche und testamentarische Erbfolge), die rechtliche Stellung des Erben (Annahme und Ausschlagung, Haftung, Erbengemeinschaft), das Testament (Erbeinsetzung, Vermächtnis, Testamentserrichtung), den Erbvertrag, den Pflichtteil, die Erbunwürdigkeit, den Erbverzicht, den Erbschein und den Erbschaftskauf. Diese Regelungen bilden das rechtliche Fundament für den Vermögensübergang von Todes wegen im deutschen Zivilrecht.
Abschnitt 1 (§§ 1922-1941) → Erbfolge
Gesamtrechtsnachfolge, Erbfähigkeit, gesetzliche Erben nach Ordnungen, Erbrecht des Ehegatten und Lebenspartners, Erbteile und Ausschluss von der Erbfolge.
Abschnitt 2 (§§ 1942-2063) → Rechtliche Stellung des Erben
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Haftung für Nachlassverbindlichkeiten, Erbschaftsanspruch und Rechtsverhältnisse der Miterben.
Abschnitt 3 (§§ 2064-2272) → Testament
Allgemeine Vorschriften, Erbeinsetzung, Nacherbenfolge, Vermächtnis, Auflage, Testamentsvollstreckung, Errichtung und Aufhebung von Testamenten.
Abschnitt 4 (§§ 2274-2302) → Erbvertrag
Persönlicher Abschluss, Voraussetzungen, Inhalt, Aufhebung, Anfechtung und Rücktrittsrecht beim Erbvertrag.
Abschnitt 5 (§§ 2303-2338a) → Pflichtteil
Pflichtteilsberechtigung, Berechnung, Ergänzung bei Schenkungen, Stundung, Auskunftsrecht und Entziehung des Pflichtteils.
Abschnitt 6 (§§ 2339-2345) → Erbunwürdigkeit
Gründe für Erbunwürdigkeit, Geltendmachung durch Anfechtung, Verzeihung und Rechtsfolgen der Erbunwürdigkeit.
Abschnitt 7 (§§ 2346-2352) → Erbverzicht
Vertraglicher Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht und Pflichtteilsrecht, Form, Wirkung und Aufhebung des Verzichts.
Abschnitt 8 (§§ 2353-2370) → Erbschein
Erteilung, Inhalt, Formen, Antragsverfahren, Aufgebot, Einziehung und Haftung bei unrichtigen Erbscheinen.
Abschnitt 9 (§§ 2371-2385) → Erbschaftskauf
Veräußerung einer angefallenen Erbschaft, Pflichten des Verkäufers, Rechte des Käufers und Abtretung von Pflichtteilsansprüchen.
BGB → Bürgerliches Gesetzbuch
Das grundlegende Gesetz des deutschen Zivilrechts.
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