Das vierte Buch des BGB regelt die familienrechtlichen Beziehungen. Es enthält die Vorschriften über die Ehe (Verlöbnis, Eheschließung, Aufhebung, Scheidung, eheliches Güterrecht), die Verwandtschaft (Abstammung, Unterhalt, elterliche Sorge, Annahme als Kind) sowie die Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Diese Regelungen bilden das rechtliche Fundament für die familiären Lebensgemeinschaften und deren rechtliche Folgen im deutschen Zivilrecht.
Abschnitt 1 (§§ 1297-1588) → Bürgerliche Ehe
Verlöbnis, Eheschließung, Aufhebung und Scheidung der Ehe, Wirkungen der Ehe, eheliches Güterrecht und Unterhaltsansprüche.
Abschnitt 2 (§§ 1589-1772) → Verwandtschaft
Abstammung, Unterhaltspflicht zwischen Verwandten, Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern, elterliche Sorge, Beistandschaft und Annahme als Kind.
Abschnitt 3 (§§ 1773-1921) → Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
Vormundschaft für Minderjährige, Pflegschaft, rechtliche Betreuung von Erwachsenen und deren Führung, Vergütung und Beendigung.
BGB → Bürgerliches Gesetzbuch
Das grundlegende Gesetz des deutschen Zivilrechts.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de