Das dritte Buch des BGB regelt die dinglichen Rechte an Sachen. Es enthält die Vorschriften über Besitz, Eigentum, beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken (Dienstbarkeiten, Vorkaufsrecht, Reallasten) sowie die Grundpfandrechte (Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld) und das Pfandrecht an beweglichen Sachen und Rechten. Diese Regelungen bilden das Fundament für die Zuordnung und Nutzung von Vermögensgegenständen im deutschen Zivilrecht.
Abschnitt 1 (§§ 854-872) → Besitz
Erwerb, Übertragung, Beendigung und Schutz des Besitzes an Sachen durch tatsächliche Gewalt, mittelbaren Besitz und Eigenbesitz.
Abschnitt 2 (§§ 873-902) → Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken
Grundbuchprinzipien, Eintragung, Vormerkung, Berichtigung und gutgläubiger Erwerb von Grundstücksrechten.
Abschnitt 3 (§§ 903-1017) → Eigentum
Inhalt und Grenzen des Eigentums, Erwerb und Verlust von Eigentum an beweglichen Sachen und Grundstücken, Ansprüche aus Eigentum.
Abschnitt 4 (§§ 1018-1093) → Dienstbarkeiten
Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten an Grundstücken und beweglichen Sachen.
Abschnitt 5 (§§ 1094-1104) → Vorkaufsrecht
Belastung von Grundstücken mit einem Vorkaufsrecht und dessen Ausübung.
Abschnitt 6 (§§ 1105-1112) → Reallasten
Belastung von Grundstücken mit wiederkehrenden Leistungen an einen Berechtigten.
Abschnitt 7 (§§ 1113-1203) → Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
Grundpfandrechte zur Sicherung von Geldforderungen durch Belastung von Grundstücken.
Abschnitt 8 (§§ 1204-1296) → Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten
Bestellung, Übertragung und Verwertung von Pfandrechten an beweglichen Sachen und Forderungen.
BGB → Bürgerliches Gesetzbuch
Das grundlegende Gesetz des deutschen Zivilrechts.
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