Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Die §§ 104–185 BGB des dritten Abschnitts von Buch 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches regeln die Voraussetzungen und Wirkungen von Rechtsgeschäften. Sie bestimmen die Geschäftsfähigkeit natürlicher Personen, insbesondere die Geschäftsunfähigkeit und beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger. Weiter normieren sie Willenserklärungen mit ihrem Wirksamwerden, ihrer Auslegung, Anfechtbarkeit und Nichtigkeit. Der Vertragsschluss erfolgt durch Antrag und Annahme, wobei besondere Regelungen für Verträge unter Abwesenden gelten. Zudem behandeln sie Bedingungen und Zeitbestimmungen, die Vertretung durch Bevollmächtigte mit Vollmacht und Handeln ohne Vertretungsmacht sowie Einwilligung und nachträgliche Genehmigung von Rechtsgeschäften.
Titel 1 §§ 104-113 → Geschäftsfähigkeit
Regelt Geschäftsunfähigkeit, beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger und Einwilligung.
Titel 2 §§ 116-144 → Willenserklärung
Regelt Willenserklärungen, deren Wirksamwerden, Auslegung, Anfechtung und Nichtigkeit.
Titel 3 §§ 145-157 → Vertrag
Regelt Vertragsschluss durch Antrag und Annahme sowie Vertragsschluss unter Abwesenden.
Titel 4 §§ 158-163 → Bedingung und Zeitbestimmung
Regelt aufschiebende und auflösende Bedingungen sowie Zeitbestimmungen bei Rechtsgeschäften.
Titel 5 §§ 164-181 → Vertretung und Vollmacht
Regelt Vertretung durch Bevollmächtigte, Vollmacht und Handeln ohne Vertretungsmacht.
Titel 6 §§ 182-185 → Einwilligung und Genehmigung
Regelt Einwilligung und nachträgliche Genehmigung von Rechtsgeschäften.
BGB, Buch 1 → Allgemeiner Teil
Regelt grundlegende Bestimmungen des Zivilrechts.
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