Das erste Buch des BGB enthält die grundlegenden Vorschriften, die für das gesamte Zivilrecht gelten. Hier werden die Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit von natürlichen und juristischen Personen geregelt, der Begriff der Sache definiert, die Grundlagen von Rechtsgeschäften, Fristen und Termine, die Verjährung von Ansprüchen, die Ausübung von Rechten sowie die Sicherheitsleistung festgelegt. Diese Vorschriften sind auf alle weiteren Bücher des BGB anwendbar und schaffen die Basis für das gesamte Privatrecht.
Abschnitt 1 (§§ 1-89) → Personen
Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen sowie Wohnsitz und Name.
Abschnitt 2 (§§ 90-103) → Sachen und Tiere
Definition und Kategorisierung von Sachen, Bestandteilen, Zubehör, Früchten und Tierschutz.
Abschnitt 3 (§§ 104-185) → Rechtsgeschäfte
Willenserklärungen, Vertragsschluss, Geschäftsfähigkeit, Form, Bedingung, Befristung, Vertretung und Vollmacht.
Abschnitt 4 (§§ 186-193) → Fristen, Termine
Berechnung und Wirkung von Fristen und Terminen im Rechtsverkehr.
Abschnitt 5 (§§ 194-225) → Verjährung
Verjährungsfristen, Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen.
Abschnitt 6 (§§ 226-231) → Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe
Schikaneverbot, Notwehr, Notstand und Selbsthilfe als Grenzen der Rechtsausübung.
Abschnitt 7 (§§ 232-240a) → Sicherheitsleistung
Arten, Formen und Wirkungen der Sicherheitsleistung zur Absicherung von Ansprüchen.
BGB → Bürgerliches Gesetzbuch
Das grundlegende Gesetz des deutschen Zivilrechts.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de