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privatrecht:bestimmung_einer_annahmefrist

Bestimmung einer Annahmefrist

BGBBürgerliches Gesetzbuch Buch 1: Allgemeiner Teil Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte Titel 3: Vertrag § 148 Bestimmung einer Annahmefrist
§ 148 BGB

Hat der Antragende für die Annahme des Antrags eine Frist bestimmt, so kann die Annahme nur innerhalb der Frist erfolgen.

siehe auch

BGB Buch 1, Abschnitt 3 → Vertrag
Regelt das Zustandekommen, die Form und die Wirkungen von Verträgen.

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