Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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§ 1387 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bestimmt den maßgeblichen Zeitpunkt für die Berechnung des Zugewinns in vorzeitigen Fällen.
In den Fällen der §§ 1385 und 1386 tritt für die Berechnung des Zugewinns und für die Höhe der Ausgleichsforderung an die Stelle der Beendigung des Güterstands der Zeitpunkt, in dem die entsprechenden Anträge gestellt sind.
BGB → Eheliches Güterrecht
Regelungen zu gesetzlichen und vertraglichen Güterständen der Ehegatten, deren Verwaltung, Haftung und Vermögensausgleich.
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