Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
privatrecht:berechnung_des_verletzergewinns [2017/01/24 14:10] 127.0.0.1 Externe Bearbeitung |
privatrecht:berechnung_des_verletzergewinns [2022/01/14 08:57] (aktuell) mfreund |
||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
====== Berechnung des Verletzergewinns ====== | ====== Berechnung des Verletzergewinns ====== | ||
+ | |||
+ | |||
+ | |||
+ | Um dem Ausgleichsgedanken Rechnung zu tragen wird bei der Berechnung des Schadens nach dem Verletzergewinn fingiert, dass der Rechtsinhaber ohne die Rechtsverletzung durch die Verwertung des Kennzeichenrechts den gleichen Gewinn wie der Verletzer erzielt hätte.((BGH, | ||
+ | |||
+ | Kosten des Verletzers, die beim Rechtsinhaber nicht angefallen wären, sind daher bei der Berechnung des vom Verletzer herauszugebenden Gewinns nicht zu berücksichtigen.((BGH, | ||
+ | |||
+ | Von dem Gesamtgewinn sind zunächst die abzugsfähigen Kosten abzuziehen; erst danach ist der Verletzergewinn um den Kausalitätsabschlag zu vermindern.((BGH, | ||
+ | |||
+ | -> [[Berechnung des Verletzergewinns]] | ||
+ | |||
+ | ==== Gewinnmindernde Kosten ==== | ||
+ | |||
+ | Im Hinblick auf die Frage, welche Kosten bei der Berechnung des Schadensersatzes unter dem Gesichtspunkt der Herausgabe des Verletzergewinns gewinnmindernd Berücksichtigung finden können, ist das Landgericht zutreffend den für eine Geschmacksmusterrechtsverletzung vom I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in der Entscheidung " | ||
+ | |||
+ | ==== Gemeinkostenanteil ==== | ||
+ | |||
+ | Zur Ermittlung des Verletzergewinns ist der Gesamtgewinn um sämtliche Kosten zu bereinigen, die der Herstellung und dem Vertrieb der schutzrechtsverletzenden Gegenstände unmittelbar zugerechnet werden können.((BGH, | ||
+ | |||
+ | |||
Zeile 29: | Zeile 49: | ||
Entsprechende Überlegungen gelten für die Verletzung von Geschmacksmusterrechten (BGHZ 145, 366, 375 - Gemeinkostenanteil), | Entsprechende Überlegungen gelten für die Verletzung von Geschmacksmusterrechten (BGHZ 145, 366, 375 - Gemeinkostenanteil), | ||
+ | ===== siehe auch ===== | ||
+ | -> [[Ermittlung des Schadensersatzes nach dem Verletzergewinn]] |
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de