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privatrecht:auslegung_von_vertraegen

Auslegung von Verträgen

siehe auch

BGB Buch 1, Abschnitt 3 → Vertrag
Regelt das Zustandekommen, die Form und die Wirkungen von Verträgen.

§ 133 BGB → Auslegung einer Willenserklärung
Regelt die Auslegung von Willenserklärungen nach dem wirklichen Willen.

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