Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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§ 1833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) schützt den vom Betreuten selbst genutzten Wohnraum. Er knüpft dessen Aufgabe an strenge materielle Voraussetzungen und gerichtliche Kontrolle. Diese Hauptseite bündelt die Unterseiten zu den Absätzen.
Unternormen
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BGB → Rechtliche Betreuung
Regelungen zur Bestellung, Aufgabenwahrnehmung, Kontrolle, Beendigung und Vergütung rechtlicher Betreuer Volljähriger.
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