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privatrecht:anwendungsbereich_digitale_produkte_verbraucher_anwendungsbereich_kundenspezifische_digitale_produkte
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Anwendungsbereich kundenspezifische digitale Produkte

§ 327 (4) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die Anwendung der Vorschriften dieses Untertitels auf Verbraucherverträge, die digitale Produkte betreffen, die gemäß den Spezifikationen des Verbrauchers entwickelt wurden.

§ 327 (4) BGB

Die Vorschriften dieses Untertitels sind auch auf Verbraucherverträge anzuwenden, die digitale Produkte zum Gegenstand haben, welche nach den Spezifikationen des Verbrauchers entwickelt werden.

siehe auch

§ 327 BGB → Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieses Untertitels regeln Verbraucherverträge über digitale Inhalte und Dienstleistungen sowie deren Ausnahmen.

privatrecht/anwendungsbereich_digitale_produkte_verbraucher_anwendungsbereich_kundenspezifische_digitale_produkte.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1

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