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privatrecht:anspruch

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privatrecht:anspruch [2023/07/25 08:29] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Anspruch ======
 +
 +Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein [[Tun]] oder [[Unterlassen]] zu verlangen.
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 +Das [[Schuldrecht]] befasst sich mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen.
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 +Eine [[Forderung]] stellt einen Anspruch des Gläubigers gegen einen Schuldner dar, kraft eines [[Schuldverhältnis|Schuldverhältnisses]] eine vereinbarte [[Leistung]] zu verlangen.
 +
 +Das [[Recht]], von einem anderen ein [[Tun]] oder [[Unterlassen]] zu verlangen (-> [[Anspruch]]), unterliegt der Verjährung [-> § 194 BGB -> [[Verjährung]]].
 +
 +§ 249 ff BGB, § 280 ff BGB, etc. -> [[Schadensersatzanspruch]] \\
 +§ 1004 BGB -> [[Unterlassungsanspruch]] \\
 +§ 242 BGB -> [[Unselbständiger Auskunftsanspruch]] \\
 +
 +-> [[Leistungsanspruch]] \\
 +-> [[Auskunftsanspruch]] \\
 +-> [[Beseitigungsanspruch]] \\
 +-> [[Verhaltener Anspruch]] \\
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +BGB -> [[Privatrecht]]
 +
 +-> [[Privatrecht:Schuldverhältnis]]
 +
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