Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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§ 327f (2) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die Haftung des Unternehmers für Produktmängel, die auf das Unterlassen einer Aktualisierung durch den Verbraucher zurückzuführen sind, sofern dieser über die Aktualisierung informiert wurde und die mangelhafte Installation nicht auf eine fehlerhafte Anleitung des Unternehmers zurückzuführen ist.
Unterlässt es der Verbraucher, eine Aktualisierung, die ihm gemäß Absatz 1 bereitgestellt worden ist, innerhalb einer angemessenen Frist zu installieren, so haftet der Unternehmer nicht für einen Produktmangel, der allein auf das Fehlen dieser Aktualisierung zurückzuführen ist, sofern 1.der Unternehmer den Verbraucher über die Verfügbarkeit der Aktualisierung und die Folgen einer unterlassenen Installation informiert hat und2.die Tatsache, dass der Verbraucher die Aktualisierung nicht oder unsachgemäß installiert hat, nicht auf eine dem Verbraucher bereitgestellte mangelhafte Installationsanleitung zurückzuführen ist.
§ 327f BGB → Aktualisierungen
Der Unternehmer muss dem Verbraucher erforderliche Aktualisierungen digitaler Produkte bereitstellen und informieren, während der Verbraucher für die Installation verantwortlich ist.
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