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privatrecht:aktualisierungen_aktualisierungspflicht_des_unternehmers

Aktualisierungspflicht des Unternehmers

§ 327f (1) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die Verpflichtung des Unternehmers, dem Verbraucher während eines bestimmten Zeitraums notwendige Aktualisierungen für digitale Produkte bereitzustellen und ihn über diese zu informieren, um die Vertragsmäßigkeit und Sicherheit des Produkts zu gewährleisten.

§ 327f (1) BGB

Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass dem Verbraucher während des maßgeblichen Zeitraums Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts erforderlich sind, bereitgestellt werden und der Verbraucher über diese Aktualisierungen informiert wird. Zu den erforderlichen Aktualisierungen gehören auch Sicherheitsaktualisierungen. Der maßgebliche Zeitraum nach Satz 1 ist 1.bei einem Vertrag über die dauerhafte Bereitstellung eines digitalen Produkts der Bereitstellungszeitraum,2.in allen anderen Fällen der Zeitraum, den der Verbraucher aufgrund der Art und des Zwecks des digitalen Produkts und unter Berücksichtigung der Umstände und der Art des Vertrags erwarten kann.

siehe auch

§ 327f BGB → Aktualisierungen
Der Unternehmer muss dem Verbraucher erforderliche Aktualisierungen digitaler Produkte bereitstellen und informieren, während der Verbraucher für die Installation verantwortlich ist.

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