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privatrecht:aktualisierungen

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Aktualisierungen

§ 327f des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die Verpflichtung des Unternehmers zur Bereitstellung und Information über erforderliche Aktualisierungen digitaler Produkte während eines bestimmten Zeitraums sowie die Haftung des Unternehmers bei unterlassener Installation durch den Verbraucher. Diese Hauptseite bündelt die Unterseiten zu den Absätzen.

§ 327f (1) BGB → Aktualisierungspflicht des Unternehmers
Der Unternehmer stellt erforderliche Aktualisierungen für digitale Produkte im maßgeblichen Zeitraum bereit und informiert den Verbraucher.

§ 327f (2) BGB → Haftungsausschluss bei Aktualisierungsversäumnis
Der Unternehmer haftet nicht für Produktmängel, wenn der Verbraucher Aktualisierungen nicht rechtzeitig installiert.

siehe auch

BGB, Buch 2, Abschnitt 3, Titel 2a → Verträge über digitale Produkte
Regelt Verträge über digitale Inhalte und Dienstleistungen (§§ 327-327u BGB).

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