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privatrecht:1508
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§ 1508

BGBBürgerliches Gesetzbuch → Buch 4: Familienrecht → Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe → Titel 6: Eheliches Güterrecht → Untertitel 2: Vertragliches Güterrecht → Kapitel 3: Gütergemeinschaft → Unterkapitel 5: Fortgesetzte Gütergemeinschaft → § 1508 § 1508

§ 1508 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist weggefallen und im geltenden Güterrecht ohne Inhalt.

§ 1508 BGB

(weggefallen)

siehe auch

BGB → Eheliches Güterrecht
Regelungen zu gesetzlichen und vertraglichen Güterständen der Ehegatten, deren Verwaltung, Haftung und Vermögensausgleich.

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