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pct:vertrag_ueber_die_internationale_zusammenarbeit_auf_dem_gebiet_des_patentwesens_kapitel_7
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Revision und Änderungen (PCT Kapitel VII)

PCTVertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens Vertrag : Vertrag Kapitel VII: Revision und Änderungen

Dieses Kapitel beschreibt die Verfahren zur Revision und Änderung des Vertrags.

Art. 60 PCT → Revision des Vertrags
Regelt die Revision des Vertrags durch eine besondere Konferenz.

Art. 61 PCT → Änderung einzelner Bestimmungen des Vertrags
Beschreibt das Verfahren zur Änderung bestimmter Vertragsbestimmungen.

siehe auch

PCT → Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT)
Der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) bietet Anmeldern die Möglichkeit, mit einer einzigen internationalen Anmeldung gleichzeitig in einer Vielzahl von Vertragsstaaten Patentschutz zu beantragen.

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