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pct:vertrag_ueber_die_internationale_zusammenarbeit_auf_dem_gebiet_des_patentwesens_kapitel_6
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Streitigkeiten (PCT Kapitel VI)

PCTVertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens Vertrag : Vertrag Kapitel VI: Streitigkeiten

Dieses Kapitel behandelt die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Vertragsstaaten über die Auslegung oder Anwendung des Vertrags.

Art. 59 PCT → Beilegung von Streitigkeiten
Regelt die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Vertragsstaaten.

siehe auch

PCT → Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT)
Der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) bietet Anmeldern die Möglichkeit, mit einer einzigen internationalen Anmeldung gleichzeitig in einer Vielzahl von Vertragsstaaten Patentschutz zu beantragen.

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