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pct:recherchengebuehr
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Die Recherchengebühr

Regel 16 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Erhebung und Rückerstattung der Recherchengebühr.

Regel 16.1 PCT → Befugnis zur Erhebung einer Gebühr
Definiert die Befugnis zur Erhebung einer Recherchengebühr und die Bestimmungen zur Zahlung.

Regel 16.2 PCT → Rückerstattung der Recherchengebühr
Regelt die Bedingungen für die Rückerstattung der Recherchengebühr.

Regel 16.3 PCT → Teilweise Rückerstattung
Regelt die Bedingungen für die teilweise Rückerstattung der Recherchengebühr.

siehe auch

PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.

pct/recherchengebuehr.txt · Zuletzt geändert: von migration

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