Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


pct:moeglichkeit_der_berichtigung_vor_den_bestimmungsaemtern

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.


pct:moeglichkeit_der_berichtigung_vor_den_bestimmungsaemtern [2023/07/25 08:30] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +======  Möglichkeit der Berichtigung vor den Bestimmungsämtern ======
  
 +<note>
 +**Art. 26 PCT**
 +
 +Ein Bestimmungsamt darf eine internationale Anmeldung wegen Nichtbeachtung von Vorschriften dieses Vertrags oder der Ausführungsordnung nicht zurückweisen, ohne dem Anmelder zuvor Gelegenheit zu geben, die Anmeldung in dem nach dem nationalen Recht für gleiche und vergleichbare Fälle bei nationalen Anmeldungen vorgesehenen Umfang und Verfahren zu berichtigen.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +PCT -> [[PCT-Vertrag]]