Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


pct:moeglicher_verlust_der_wirkung_in_den_bestimmungsstaaten

finanzcheck24.de

no way to compare when less than two revisions

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.


pct:moeglicher_verlust_der_wirkung_in_den_bestimmungsstaaten [2023/07/25 08:30] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +======  Möglicher Verlust der Wirkung in den Bestimmungsstaaten ======
  
 +<note>
 +**Art. 24 (1) PCT**
 +
 +Vorbehaltlich des Artikels 25 in den Fällen der Ziffer ii endet die in Artikel 11 Absatz 3 vorgesehene Wirkung der internationalen Anmeldung in einem Bestimmungsstaat mit den gleichen Folgen wie die Zurücknahme einer nationalen Anmeldung,
 +
 +i) wenn der Anmelder seine internationale Anmeldung oder die Bestimmung dieses Staats zurücknimmt;
 +
 +ii) wenn die internationale Anmeldung auf Grund von Artikel 12 Absatz 3, Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b, Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe a oder Artikel 14 Absatz 4 oder die Bestimmung dieses Staats auf Grund des Artikels 14 Absatz 3 Buchstabe b als zurückgenommen gilt;
 +
 +iii) wenn der Anmelder die in Artikel 22 genannten Handlungen nicht innerhalb der maßgeblichen Frist vornimmt.
 +</note>
 +<note>
 +**Art. 24 (2) PCT**
 +
 +Unbeschadet des Absatzes 1 kann jedes Bestimmungsamt die in Artikel 11 Absatz 3 bestimmte Wirkung aufrechterhalten, auch wenn diese Wirkung auf Grund des Artikels 25 Absatz 2 nicht aufrechterhalten werden muß.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +PCT -> [[PCT-Vertrag]]
pct/moeglicher_verlust_der_wirkung_in_den_bestimmungsstaaten.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:30 von 127.0.0.1