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pct:massgebendes_exemplar_der_internationalen_anmeldung
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Maßgebendes Exemplar der internationalen Anmeldung

Artikel 12 (2) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt, dass das Aktenexemplar als das maßgebende Exemplar der internationalen Anmeldung gilt.

§Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) Vertrag Kapitel I: Internationale Anmeldung und internationale Recherche Art. 12 Übermittlung der internationalen Anmeldung an das Internationale Büro und die Internationale Recherchenbehörde Abs. 2
Artikel 12 (2) PCT

Das Aktenexemplar gilt als das maßgebende Exemplar der internationalen Anmeldung.

siehe auch

Art. 12 PCT → Übermittlung der internationalen Anmeldung an das Internationale Büro und die Internationale Recherchenbehörde
Regelt die Übermittlung der Anmeldung an das Internationale Büro und die Recherchenbehörde.

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