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pct:gebuehren_fuer_bestimmungen

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Gebühren für Bestimmungen

Artikel 4 (2) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) erklärt die Notwendigkeit der Gebührenzahlung für jede Bestimmung innerhalb der vorgeschriebenen Zeit.

Artikel 4 (2) PCT

Für jede Bestimmung ist die vorgeschriebene Gebühr innerhalb der vorgeschriebenen Zeit zu zahlen.

siehe auch

Artikel 4 PCT → Der Antrag
Beschreibt die Anforderungen und Bedingungen für den Antrag einer internationalen Anmeldung.

pct/gebuehren_fuer_bestimmungen.txt · Zuletzt geändert: von mfreund