Regel 92bis der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Eintragung von Änderungen bestimmter Angaben im Antrag oder im Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.
Regel 92bis.1 a) PCT → Änderungen von Angaben im Antrag
Beschreibt die Änderungen von Angaben im Antrag oder im Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.
Regel 92bis.1 b) PCT → Frist für die Eintragung von Änderungen
Regelt die Frist für die Eintragung von Änderungen.
Regel 92bis PCT → Eintragung von Änderungen bestimmter Angaben im Antrag oder im Antrag auf internationale vorläufige Prüfung
Regelt die Eintragung von Änderungen bestimmter Angaben im Antrag oder im Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.
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