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Einreichung, Bearbeitung und Übermittlung internationaler Anmeldungen und anderer Schriftstücke in elektronischer Form oder mit elektronischen Mitteln

Regel 89bis der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Einreichung, Bearbeitung und Übermittlung internationaler Anmeldungen und anderer Schriftstücke in elektronischer Form oder mit elektronischen Mitteln.

Regel 89bis.1 PCT → Internationale Anmeldungen in elektronischer Form
Regelt die Einreichung und Bearbeitung internationaler Anmeldungen in elektronischer Form.

Regel 89bis.2 PCT → Andere Schriftstücke in elektronischer Form
Beschreibt die Anwendung der Regel 89bis.1 auf andere Schriftstücke.

Regel 89bis.3 PCT → Übermittlung zwischen Ämtern in elektronischer Form
Regelt die elektronische Übermittlung von Unterlagen zwischen Ämtern.

siehe auch

PCT, Teil F → Regeln zu mehreren Kapiteln des Vertrags
Behandelt die Einreichung, Bearbeitung und Übermittlung internationaler Anmeldungen und anderer Schriftstücke in elektronischer Form oder mit elektronischen Mitteln.

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