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pct:aussetzung_des_nationalen_verfahrens

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pct:aussetzung_des_nationalen_verfahrens [2023/07/25 08:30] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +======  Aussetzung des nationalen Verfahrens ======
  
 +<note>
 +**Art. 23 (1) PCT**
 +
 +Ein Bestimmungsamt darf die internationale Anmeldung vor dem Ablauf der nach Artikel 22 maßgeblichen Frist nicht prüfen oder bearbeiten.
 +</note>
 +<note>
 +**Art. 23 (2) PCT**
 +
 +Unbeschadet des Absatzes 1 kann jedes Bestimmungsamt auf ausdrücklichen Antrag des Anmelders die Bearbeitung oder Prüfung der internationalen Anmeldung jederzeit aufnehmen.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +PCT -> [[PCT-Vertrag]]