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pct:ausfuehrungsordnung_zum_vertrag_ueber_die_internationale_zusammenarbeit_auf_dem_gebiet_des_patentwesens_teil_f
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Regeln zu mehreren Kapiteln des Vertrags (PCT Teil F)

PCTVertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens Ausführungsordnung : Ausführungsordnung Teil F: Regeln zu mehreren Kapiteln des Vertrags

Dieser Teil behandelt die Einreichung, Bearbeitung und Übermittlung internationaler Anmeldungen und anderer Schriftstücke in elektronischer Form oder mit elektronischen Mitteln.

Regel 89bis PCT → Einreichung, Bearbeitung und Übermittlung internationaler Anmeldungen und anderer Schriftstücke in elektronischer Form oder mit elektronischen Mitteln
Regelt die Einreichung, Bearbeitung und Übermittlung internationaler Anmeldungen und anderer Schriftstücke in elektronischer Form oder mit elektronischen Mitteln.

Regel 89ter PCT → Kopien in elektronischer Form von auf Papier eingereichten Schriftstücken
Regelt die Einreichung von Kopien in elektronischer Form von auf Papier eingereichten Schriftstücken.

Regel 90 PCT → Anwälte und gemeinsame Vertreter
Regelt die Bestellung von Anwälten und gemeinsamen Vertretern im Rahmen des PCT-Verfahrens.

Regel 90bis PCT → Zurücknahmen
Regelt die Zurücknahme der internationalen Anmeldung, von Bestimmungen, Prioritätsansprüchen und Anträgen.

Regel 91 PCT → Berichtigung offensichtlicher Fehler in der internationalen Anmeldung und in anderen Schriftstücken
Regelt die Berichtigung offensichtlicher Fehler in der internationalen Anmeldung und in anderen Schriftstücken.

Regel 92 PCT → Schriftverkehr
Regelt den Schriftverkehr im Rahmen des PCT-Verfahrens.

Regel 92bis PCT → Eintragung von Änderungen bestimmter Angaben im Antrag oder im Antrag auf internationale vorläufige Prüfung
Regelt die Eintragung von Änderungen bestimmter Angaben im Antrag oder im Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.

Regel 93 PCT → Aufbewahrung von Vorgängen und Akten
Regelt die Aufbewahrung von Vorgängen und Akten im Rahmen des PCT-Verfahrens.

Regel 93bis PCT → Art der Übermittlung von Unterlagen
Regelt die Art der Übermittlung von Unterlagen im Rahmen des PCT-Verfahrens.

Regel 94 PCT → Akteneinsicht
Regelt die Akteneinsicht im Rahmen des PCT-Verfahrens.

Regel 95 PCT → Angaben und Übersetzungen von Bestimmungsämtern und ausgewählten Ämtern
Regelt die Angaben und Übersetzungen von Bestimmungsämtern und ausgewählten Ämtern.

Regel 96 PCT → Gebührenverzeichnis; Erhalt und Überweisung von Gebühren
Regelt das Gebührenverzeichnis sowie den Erhalt und die Überweisung von Gebühren.

siehe auch

pct/ausfuehrungsordnung_zum_vertrag_ueber_die_internationale_zusammenarbeit_auf_dem_gebiet_des_patentwesens_teil_f.txt · Zuletzt geändert: von migration

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