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pct:ausfuehrungsordnung_zum_vertrag_ueber_die_internationale_zusammenarbeit_auf_dem_gebiet_des_patentwesens_teil_d
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Regeln zu Kapitel III des Vertrags (PCT Teil D)

PCTVertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens Ausführungsordnung : Ausführungsordnung Teil D: Regeln zu Kapitel III des Vertrags

Dieser Teil behandelt die Zeitrechnung und die Berechnung von Fristen im Rahmen des PCT-Verfahrens.

Regel 79 PCT → Zeitrechnung
Regelt die Angabe von Daten im Rahmen des PCT-Verfahrens.

Regel 80 PCT → Berechnung der Fristen
Regelt die Berechnung von Fristen im Rahmen des PCT-Verfahrens.

Regel 81 PCT → Änderung von im Vertrag festgesetzten Fristen
Regelt die Änderung von im Vertrag festgesetzten Fristen.

Regel 82 PCT → Störungen im Postdienst
Regelt die Behandlung von Verzögerungen oder Verlusten bei der Postzustellung.

Regel 82bis PCT → Vom Bestimmungsstaat oder ausgewählten Staat zu entschuldigende Fristüberschreitungen
Regelt die Entschuldigung von Fristüberschreitungen durch Bestimmungs- oder ausgewählte Staaten.

Regel 82ter PCT → Berichtigung von Fehlern des Anmeldeamts oder des Internationalen Büros
Regelt die Berichtigung von Fehlern des Anmeldeamts oder des Internationalen Büros.

Regel 82quater PCT → Entschuldigung von Fristüberschreitungen und Verlängerung von Fristen
Regelt die Entschuldigung von Fristüberschreitungen und die Verlängerung von Fristen.

Regel 83 PCT → Das Recht zum Auftreten vor internationalen Behörden
Regelt das Recht zum Auftreten vor internationalen Behörden im Rahmen des PCT-Verfahrens.

siehe auch

pct/ausfuehrungsordnung_zum_vertrag_ueber_die_internationale_zusammenarbeit_auf_dem_gebiet_des_patentwesens_teil_d.txt · Zuletzt geändert: von migration

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