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pct:ausfuehrungsordnung_zum_vertrag_ueber_die_internationale_zusammenarbeit_auf_dem_gebiet_des_patentwesens_teil_c
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Regeln zu Kapitel II des Vertrags (PCT Teil C)

PCTVertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens Ausführungsordnung : Ausführungsordnung Teil C: Regeln zu Kapitel II des Vertrags

Dieser Teil behandelt die internationale vorläufige Prüfung und die Anforderungen an den Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.

Regel 53 PCT → Der Antrag
Regelt die Form und den Inhalt des Antrags auf internationale vorläufige Prüfung.

Regel 54 PCT → Zur Antragstellung berechtigter Anmelder
Bestimmt die Berechtigung zur Antragstellung.

Regel 54bis PCT → Frist für die Antragstellung
Bestimmt die Frist für die Antragstellung.

Regel 55 PCT → Sprachen (internationale vorläufige Prüfung)
Regelt die Sprache des Antrags und die Übersetzung der internationalen Anmeldung.

Regel 56 PCT → [Gestrichen]

Regel 57 PCT → Bearbeitungsgebühr
Regelt die Bearbeitungsgebühr für den Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.

Regel 58 PCT → Gebühr für die vorläufige Prüfung
Regelt die Gebühr für die Durchführung der internationalen vorläufigen Prüfung.

Regel 58bis PCT → Verlängerung der Fristen für die Zahlung von Gebühren
Regelt die Verlängerung von Fristen für die Zahlung von Gebühren.

Regel 59 PCT → Zuständige mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde
Regelt die Zuständigkeit der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde.

Regel 60 PCT → Bestimmte Mängel des Antrags
Regelt die Behandlung bestimmter Mängel des Antrags.

Regel 61 PCT → Mitteilung über den Antrag und die Auswahlerklärung
Regelt die Mitteilung über den Antrag und die Auswahlerklärung.

Regel 62 PCT → Kopie des schriftlichen Bescheids der Internationalen Recherchenbehörde und der Änderungen nach Artikel 19 für die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde
Regelt die Übermittlung von Kopien des schriftlichen Bescheids und der Änderungen.

Regel 62bis PCT → Übersetzung des schriftlichen Bescheids der Internationalen Recherchenbehörde für die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde
Regelt die Übersetzung des schriftlichen Bescheids.

Regel 63 PCT → Mindestanforderungen für die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörden
Legt die Mindestanforderungen für die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörden fest.

Regel 64 PCT → Stand der Technik für die internationale vorläufige Prüfung
Bestimmt den Stand der Technik für die internationale vorläufige Prüfung.

Regel 65 PCT → Erfinderische Tätigkeit oder Nichtoffensichtlichkeit
Regelt die Bewertung der erfinderischen Tätigkeit oder Nichtoffensichtlichkeit.

Regel 66 PCT → Verfahren vor der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde
Regelt das Verfahren vor der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde.

Regel 67 PCT → Anmeldungsgegenstand nach Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe a Ziffer i
Definiert den Anmeldungsgegenstand, der von der internationalen vorläufigen Prüfung ausgeschlossen ist.

Regel 68 PCT → Mangelnde Einheitlichkeit der Erfindung (internationale vorläufige Prüfung)
Regelt das Verfahren bei mangelnder Einheitlichkeit der Erfindung.

Regel 69 PCT → Beginn der internationalen vorläufigen Prüfung und Prüfungsfrist
Bestimmt den Beginn der internationalen vorläufigen Prüfung und die Prüfungsfrist.

Regel 70 PCT → Der internationale vorläufige Bericht zur Patentfähigkeit seitens der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde (Internationaler vorläufiger Prüfungsbericht)
Regelt die Erstellung und den Inhalt des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts.

Regel 71 PCT → Übersendung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts und zugehöriger Unterlagen
Regelt die Übersendung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts und zugehöriger Unterlagen.

Regel 72 PCT → Übersetzung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts und des schriftlichen Bescheids der Internationalen Recherchenbehörde
Regelt die Übersetzung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts und des schriftlichen Bescheids.

Regel 73 PCT → Übersendung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts oder des schriftlichen Bescheids der Internationalen Recherchenbehörde
Regelt die Übersendung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts oder des schriftlichen Bescheids.

Regel 74 PCT → Übersetzung der Anlagen des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts und ihre Übermittlung
Regelt die Übersetzung der Anlagen des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts und ihre Übermittlung.

Regel 75 PCT → [Gestrichen]

Regel 76 PCT → Übersetzung des Prioritätsbelegs; Anwendung bestimmter Regeln auf Verfahren vor den ausgewählten Ämtern
Regelt die Übersetzung des Prioritätsbelegs und die Anwendung bestimmter Regeln.

Regel 77 PCT → Befugnis nach Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe b
Regelt die Ausübung der Befugnis zur Festlegung von Fristen.

Regel 78 PCT → Änderung der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen vor den ausgewählten Ämtern
Regelt die Änderung von Ansprüchen, Beschreibung und Zeichnungen vor den ausgewählten Ämtern.

siehe auch

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