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pct:ausfuehrungsordnung_zum_vertrag_ueber_die_internationale_zusammenarbeit_auf_dem_gebiet_des_patentwesens_teil_b
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Regeln zu Kapitel I des Vertrags (PCT Teil B)

PCTVertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens Ausführungsordnung : Ausführungsordnung Teil B: Regeln zu Kapitel I des Vertrags

Dieser Teil behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts des Antrags, der Beschreibung, der Ansprüche, der Zeichnungen und der Zusammenfassung. Er regelt auch die Sprache der Anmeldung und die Einreichung von Unterlagen.

Regel 3 PCT → Der Antrag (Form)
Bestimmt die Formvorschriften für den Antrag, einschließlich der Ausgabe von Formblättern und der Gestaltung des Antrags.

Regel 4 PCT → Der Antrag (Inhalt)
Regelt den vorgeschriebenen und wahlweisen Inhalt des Antrags, einschließlich der Bezeichnung der Erfindung und der Bestimmung von Staaten.

Regel 5 PCT → Die Beschreibung
Beschreibt die Anforderungen an die Art der Beschreibung, einschließlich der Offenbarung von Nucleotid- und/oder Aminosäuresequenzen.

Regel 6 PCT → Die Ansprüche
Legt die Anforderungen an die Zahl, Numerierung und Formulierung der Ansprüche fest.

Regel 7 PCT → Die Zeichnungen
Regelt die Anforderungen an die Zeichnungen, einschließlich Flussdiagrammen und Diagrammen.

Regel 8 PCT → Die Zusammenfassung
Bestimmt den Inhalt und die Form der Zusammenfassung sowie Richtlinien für deren Abfassung.

Regel 9 PCT → Nicht zu verwendende Ausdrücke usw.
Definiert Ausdrücke und Zeichnungen, die in der internationalen Anmeldung nicht verwendet werden dürfen.

Regel 10 PCT → Terminologie und Zeichen
Regelt die einheitliche Verwendung von Terminologie und Zeichen in der internationalen Anmeldung.

Regel 11 PCT → Bestimmungen über die äußere Form der internationalen Anmeldung
Legt die äußere Form der internationalen Anmeldung fest, einschließlich der Anzahl von Exemplaren und der Ränder.

Regel 12 PCT → Sprache der internationalen Anmeldung und Übersetzungen für die Zwecke der internationalen Recherche und der internationalen Veröffentlichung
Regelt die zugelassenen Sprachen für die Einreichung und die Anforderungen an Übersetzungen.

Regel 12bis PCT → Einreichung von zu einer früheren Recherche gehörenden Unterlagen durch den Anmelder
Regelt die Einreichung von Unterlagen, die zu einer früheren Recherche gehören.

Regel 13 PCT → Einheitlichkeit der Erfindung
Bestimmt die Anforderungen an die Einheitlichkeit der Erfindung in der internationalen Anmeldung.

Regel 13bis PCT → Erfindungen, die sich auf biologisches Material beziehen
Regelt die Anforderungen für Erfindungen, die sich auf biologisches Material beziehen.

Regel 13ter PCT → Protokoll der Nucleotid- und/oder Aminosäuresequenzen
Regelt das Verfahren für Sequenzprotokolle bei der internationalen Recherche und Prüfung.

Regel 14 PCT → Die Übermittlungsgebühr
Regelt die Gebühr für die Übermittlung der internationalen Anmeldung.

Regel 15 PCT → Die internationale Anmeldegebühr
Bestimmt die internationale Anmeldegebühr und deren Überweisung.

Regel 16 PCT → Die Recherchengebühr
Regelt die Gebühr für die Durchführung der internationalen Recherche.

Regel 16bis PCT → Verlängerung von Fristen für die Zahlung von Gebühren
Regelt die Verlängerung von Fristen für die Zahlung von Gebühren.

Regel 17 PCT → Der Prioritätsbeleg
Regelt die Einreichung und Bereitstellung von Prioritätsbelegen.

Regel 18 PCT → Der Anmelder
Bestimmt die Anforderungen an den Sitz, Wohnsitz und die Staatsangehörigkeit des Anmelders.

Regel 19 PCT → Zuständigkeit des Anmeldeamts
Regelt die Zuständigkeit des Anmeldeamts für die Entgegennahme internationaler Anmeldungen.

Regel 20 PCT → Internationales Anmeldedatum
Bestimmt die Festlegung des internationalen Anmeldedatums.

Regel 21 PCT → Herstellung von Exemplaren
Regelt die Herstellung von Exemplaren der internationalen Anmeldung.

Regel 22 PCT → Übermittlung des Aktenexemplars und der Übersetzung
Regelt die Übermittlung des Aktenexemplars und der Übersetzung an das Internationale Büro.

Regel 23 PCT → Übermittlung des Recherchenexemplars, der Übersetzung und des Sequenzprotokolls
Regelt die Übermittlung des Recherchenexemplars und zugehöriger Unterlagen.

Regel 23bis PCT → Übermittlung von zu einer früheren Recherche oder Klassifikation gehörenden Unterlagen
Regelt die Übermittlung von Unterlagen, die zu einer früheren Recherche oder Klassifikation gehören.

Regel 24 PCT → Eingang des Aktenexemplars beim Internationalen Büro
Regelt die Mitteilung über den Eingang des Aktenexemplars beim Internationalen Büro.

Regel 25 PCT → Eingang des Recherchenexemplars bei der Internationalen Recherchenbehörde
Regelt die Benachrichtigung über den Eingang des Recherchenexemplars.

Regel 26 PCT → Prüfung und Berichtigung bestimmter Bestandteile der internationalen Anmeldung vor dem Anmeldeamt
Regelt die Prüfung und Berichtigung von Mängeln in der internationalen Anmeldung.

Regel 26bis PCT → Berichtigung oder Hinzufügung eines Prioritätsanspruchs
Regelt die Berichtigung oder Hinzufügung von Prioritätsansprüchen.

Regel 26ter PCT → Berichtigung oder Hinzufügung von Erklärungen nach Regel 4.17
Regelt die Berichtigung oder Hinzufügung von Erklärungen.

Regel 26quater PCT → Berichtigung oder Hinzufügung von Angaben nach Regel 4.11
Regelt die Berichtigung oder Hinzufügung von Angaben.

Regel 27 PCT → Unterlassene Gebührenzahlung
Regelt die Folgen unterlassener Gebührenzahlungen.

Regel 28 PCT → Mängel, die durch das Internationale Büro festgestellt werden
Regelt die Mitteilung über bestimmte Mängel durch das Internationale Büro.

Regel 29 PCT → Internationale Anmeldungen, die als zurückgenommen gelten
Regelt die Feststellung und Mitteilung von Anmeldungen, die als zurückgenommen gelten.

Regel 30 PCT → Frist gemäß Artikel 14 Absatz 4
Bestimmt die Frist für die Erfüllung bestimmter Erfordernisse.

Regel 31 PCT → Nach Artikel 13 erforderliche Exemplare
Regelt die Anforderung und Herstellung von Exemplaren.

Regel 32 PCT → Erstreckung der Wirkungen der internationalen Anmeldung auf bestimmte Nachfolgestaaten
Regelt die Erstreckung der Wirkungen der internationalen Anmeldung auf Nachfolgestaaten.

Regel 33 PCT → Einschlägiger Stand der Technik für die internationale Recherche
Bestimmt den einschlägigen Stand der Technik für die internationale Recherche.

Regel 34 PCT → Mindestprüfstoff
Definiert den Mindestprüfstoff für die internationale Recherche.

Regel 35 PCT → Zuständige Internationale Recherchenbehörde
Regelt die Zuständigkeit der Internationalen Recherchenbehörde.

Regel 36 PCT → Mindestanforderungen an die Internationale Recherchenbehörde
Legt die Mindestanforderungen an die Internationale Recherchenbehörde fest.

Regel 37 PCT → Fehlende oder mangelhafte Bezeichnung
Regelt das Verfahren bei fehlender oder mangelhafter Bezeichnung.

Regel 38 PCT → Fehlende oder mangelhafte Zusammenfassung
Regelt das Verfahren bei fehlender oder mangelhafter Zusammenfassung.

Regel 39 PCT → Anmeldungsgegenstand nach Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer i
Definiert den Anmeldungsgegenstand, der von der internationalen Recherche ausgeschlossen ist.

Regel 40 PCT → Mangelnde Einheitlichkeit der Erfindung (Internationale Recherche)
Regelt das Verfahren bei mangelnder Einheitlichkeit der Erfindung.

Regel 40bis PCT → Zusätzliche Gebühren im Fall von fehlenden Teilen oder richtigen Bestandteilen und Teilen, die in die internationale Anmeldung aufgenommen wurden oder als in der internationalen Anmeldung enthalten gelten
Regelt die Zahlung zusätzlicher Gebühren in bestimmten Fällen.

Regel 41 PCT → Berücksichtigung der Ergebnisse einer früheren Recherche und Klassifikation
Regelt die Berücksichtigung früherer Recherchen und Klassifikationen.

Regel 42 PCT → Frist für die internationale Recherche
Bestimmt die Frist für die Erstellung des internationalen Recherchenberichts.

Regel 43 PCT → Der internationale Recherchenbericht
Regelt die Erstellung und den Inhalt des internationalen Recherchenberichts.

Regel 43bis PCT → Schriftlicher Bescheid der Internationalen Recherchenbehörde
Regelt die Erstellung eines schriftlichen Bescheids durch die Internationale Recherchenbehörde.

Regel 44 PCT → Übermittlung des internationalen Recherchenberichts, des schriftlichen Bescheids und so weiter
Regelt die Übermittlung des internationalen Recherchenberichts und des schriftlichen Bescheids.

Regel 44bis PCT → Internationaler vorläufiger Bericht der Internationalen Recherchenbehörde zur Patentfähigkeit
Regelt die Erstellung und Übermittlung des vorläufigen Berichts zur Patentfähigkeit.

Regel 45 PCT → Übersetzung des internationalen Recherchenberichts
Regelt die Übersetzung des internationalen Recherchenberichts.

Regel 45bis PCT → Ergänzende internationale Recherchen
Regelt die Durchführung ergänzender internationaler Recherchen.

Regel 46 PCT → Änderung von Ansprüchen vor dem Internationalen Büro
Regelt die Änderung von Ansprüchen vor dem Internationalen Büro.

Regel 47 PCT → Übermittlung an die Bestimmungsämter
Regelt die Übermittlung der internationalen Anmeldung an die Bestimmungsämter.

Regel 48 PCT → Internationale Veröffentlichung
Regelt die Form, den Inhalt und die Sprachen der internationalen Veröffentlichung.

Regel 49 PCT → Übermittlung eines Exemplars und einer Übersetzung der Anmeldung sowie Gebührenzahlung nach Artikel 22
Regelt die Anforderungen an die Übermittlung und Übersetzung der Anmeldung.

Regel 49bis PCT → Angaben zum Schutzbegehren für die Zwecke des nationalen Verfahrens
Regelt die Angaben zum Schutzbegehren für das nationale Verfahren.

Regel 49ter PCT → Wirkung der Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt; Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Bestimmungsamt
Regelt die Wiederherstellung des Prioritätsrechts.

Regel 50 PCT → Befugnis nach Artikel 22 Absatz 3
Regelt die Ausübung der Befugnis zur Festlegung von Fristen.

Regel 51 PCT → Nachprüfung durch die Bestimmungsämter
Regelt die Nachprüfung durch die Bestimmungsämter.

Regel 51bis PCT → Nach Artikel 27 zulässige nationale Erfordernisse
Regelt die zulässigen nationalen Erfordernisse nach Artikel 27.

Regel 52 PCT → Änderung der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen vor den Bestimmungsämtern
Regelt die Änderung von Ansprüchen, Beschreibung und Zeichnungen vor den Bestimmungsämtern.

siehe auch

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