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pct:ausfuehrungsordnung_zum_vertrag_ueber_die_internationale_zusammenarbeit_auf_dem_gebiet_des_patentwesens_teil_a
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Einleitende Regeln (PCT Teil A)

PCTVertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens Ausführungsordnung : Ausführungsordnung Teil A: Einleitende Regeln

Dieser Teil enthält allgemeine Bestimmungen zur Auslegung und Anwendung der Ausführungsordnung, einschließlich der Definition von Abkürzungen und der Auslegung bestimmter Bezeichnungen.

Regel 1 PCT → Abkürzungen
Definiert die Bedeutung der in der Ausführungsordnung verwendeten Abkürzungen.

Regel 2 PCT → Auslegung bestimmter Bezeichnungen
Legt die Auslegung spezifischer Begriffe wie „Anmelder“, „Anwalt“ und „Prioritätsfrist“ fest.

siehe auch

pct/ausfuehrungsordnung_zum_vertrag_ueber_die_internationale_zusammenarbeit_auf_dem_gebiet_des_patentwesens_teil_a.txt · Zuletzt geändert: von migration

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