Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


pct:aufforderung_durch_die_internationale_recherchenbehoerde_zur_einreichung_von_zu_einer_frueheren_recherche_gehoerenden_unterlagen

finanzcheck24.de

Aufforderung durch die Internationale Recherchenbehörde zur Einreichung von zu einer früheren Recherche gehörenden Unterlagen

Regel 12bis.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Möglichkeit der Internationalen Recherchenbehörde, den Anmelder zur Einreichung bestimmter Unterlagen aufzufordern.

Regel 12bis.2 PCT

Die Internationale Recherchenbehörde kann den Anmelder auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist bestimmte Unterlagen, wie eine Kopie der früheren Anmeldung oder eine Übersetzung, einzureichen.

siehe auch

Regel 12bis PCT → Einreichung von zu einer früheren Recherche gehörenden Unterlagen durch den Anmelder
Beschreibt die Anforderungen an die Einreichung von Unterlagen, die zu einer früheren Recherche gehören, durch den Anmelder.

pct/aufforderung_durch_die_internationale_recherchenbehoerde_zur_einreichung_von_zu_einer_frueheren_recherche_gehoerenden_unterlagen.txt · Zuletzt geändert: von mfreund