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— | pct:abschliessenden_recherche [2023/07/25 08:30] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Abschließende Recherche ====== | ||
+ | Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 12. Mai 2014 über die Einführung einer abschließenden Recherche im Verfahren nach Kapitel II PCT: | ||
+ | |||
+ | Mit dem Inkrafttreten der neuen Regel | ||
+ | 66.1ter und der geänderten Regel | ||
+ | 70.2 f) PCT am 1. Juli 2014 verbessert | ||
+ | das Europäische Patentamt (EPA) | ||
+ | als mit der internationalen vorläufigen | ||
+ | Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) | ||
+ | seine Praxis nach Kapitel II PCT. Gemäß | ||
+ | diesen Bestimmungen führt jede | ||
+ | IPEA eine sogenannte abschließende | ||
+ | Recherche durch, um Stand der Technik | ||
+ | zu ermitteln, der nach dem Tag, an | ||
+ | dem der internationale Recherchenbericht | ||
+ | erstellt wurde, veröffentlicht oder | ||
+ | der Behörde zugänglich gemacht wurde. | ||
+ | Die Einführung der abschließenden | ||
+ | Recherche erhöht somit den Wert des | ||
+ | Verfahrens für die internationale vorläufige | ||
+ | Prüfung vor dem EPA als IPEA. | ||
+ | |||
+ | |||
+ | ==== Einführung einer abschließenden Recherche im Verfahren nach Kapitel II PCT ==== | ||
+ | |||
+ | Das EPA als IPEA führt künftig zu | ||
+ | Beginn von Verfahren nach Kapitel II | ||
+ | PCT grundsätzlich eine abschließende | ||
+ | Recherche durch. Ein spezifischer Antrag | ||
+ | des Anmelders ist nicht erforderlich, | ||
+ | die neue Dienstleistung ist Verfahrensbestandteil. | ||
+ | |||
+ | Die abschließende Recherche dient | ||
+ | insbesondere dazu, Zwischenliteratur | ||
+ | zu ermitteln, die seit der Durchführung | ||
+ | der internationalen Recherche veröffentlicht | ||
+ | wurde und bei einem etwaigen | ||
+ | Eintritt der Anmeldung in die regionale | ||
+ | Phase vor dem EPA nach Artikel 54 (3) | ||
+ | EPÜ relevant werden könnte. Ferner | ||
+ | deckt sie Dokumente des Stands der | ||
+ | Technik ab, die in nationalen Verfahren | ||
+ | zur Anmeldung angeführt wurden und | ||
+ | dem EPA als IPEA zugänglich gemacht | ||
+ | wurden. | ||
+ | |||
+ | Die abschließende Recherche geht | ||
+ | nicht über den von der Internationalen | ||
+ | Recherchenbehörde (ISA) recherchierten | ||
+ | Gegenstand hinaus. Sie wird für alle | ||
+ | internationalen Anmeldungen durchgeführt, | ||
+ | die Gegenstand einer Prüfung | ||
+ | nach Kapitel II PCT sind, es sei denn, | ||
+ | das EPA als IPEA ist der Auffassung, | ||
+ | dass keine sinnvolle Recherche möglich | ||
+ | ist. Das EPA als IPEA wird insbesondere | ||
+ | dann keine abschließende | ||
+ | Recherche durchführen, | ||
+ | als ISA keinen schriftlichen Nachweis | ||
+ | des relevanten Stands der Technik | ||
+ | anführen würde (z. B. bei " | ||
+ | Fachwissen" | ||
+ | Erfindungen), | ||
+ | Recherche in diesem Fall nicht sinnvoll | ||
+ | wäre. Ebenso wenig wird eine abschließende | ||
+ | Recherche für Gegenstände | ||
+ | vorgenommen, | ||
+ | vorläufigen Prüfung ausgeschlossen | ||
+ | sind (Artikel 34 (4) PCT). | ||
+ | |||
+ | Die abschließende Recherche wird | ||
+ | in der Regel für alle Ansprüche durchgeführt, | ||
+ | die die Grundlage für das Verfahren | ||
+ | nach Kapitel II PCT bilden. | ||
+ | Kommt das EPA als IPEA zu dem | ||
+ | Schluss, dass die internationale Anmeldung | ||
+ | nicht den Anforderungen an die | ||
+ | Einheitlichkeit der Erfindung entspricht, | ||
+ | so fordert es den Anmelder zunächst | ||
+ | auf, entweder die Ansprüche einzuschränken | ||
+ | oder zusätzliche Gebühren | ||
+ | zu entrichten (Artikel 34 (3) PCT). Die | ||
+ | abschließende Recherche wird dann für | ||
+ | alle Erfindungen durchgeführt, | ||
+ | zusätzliche Gebühren entrichtet wurden. | ||
+ | |||
+ | Wenn die internationale Anmeldung | ||
+ | geändert wurde und die Grundlage für | ||
+ | die Änderungen nicht gemäß den Regeln | ||
+ | 46.5 b) und 66.8 PCT in einem | ||
+ | Begleitschreiben ausreichend dargelegt | ||
+ | wurde oder die Änderungen über den | ||
+ | Offenbarungsgehalt der ursprünglich | ||
+ | eingereichten internationalen Anmeldung | ||
+ | hinausgehen, | ||
+ | EPA als IPEA die abschließende Recherche | ||
+ | auf den Umfang der Ansprüche, | ||
+ | auf denen der internationale vorläufige | ||
+ | Prüfungsbericht (IPER) basiert. | ||
+ | |||
+ | Werden bei der abschließenden | ||
+ | Recherche relevante Dokumente nach | ||
+ | Regel 64.1 PCT gefunden, die Anlass | ||
+ | zu Einwänden insbesondere hinsichtlich | ||
+ | Neuheit und erfinderischer Tätigkeit | ||
+ | geben, erlässt das EPA als IPEA einen | ||
+ | zweiten schriftlichen Bescheid oder | ||
+ | führt eine telefonische Rücksprache | ||
+ | gemäß der in der Mitteilung des Europäischen | ||
+ | Patentamts vom 31. August | ||
+ | 2011 (ABl. EPA 2011, 532) dargelegten | ||
+ | Praxis. | ||
+ | |||
+ | In unter Nr. 2.2 der Mitteilung genannten | ||
+ | Fällen, in denen der Anmelder keine | ||
+ | sachliche Erwiderung auf den vom EPA | ||
+ | als ISA erstellten schriftlichen Bescheid | ||
+ | oder auf den vom EPA als IPEA erstellten | ||
+ | ersten schriftlichen Bescheid einreicht, | ||
+ | wird ein zweiter schriftlicher Bescheid | ||
+ | nur dann erstellt, wenn die abschließende | ||
+ | Recherche neuen relevanten | ||
+ | Stand der Technik ergibt; andernfalls | ||
+ | ergeht direkt der IPER. | ||
+ | |||
+ | Bei der abschließenden Recherche | ||
+ | ermittelte relevante Dokumente werden | ||
+ | im IPER angegeben, sofern sie nicht | ||
+ | aufgrund von Änderungen oder Argumenten | ||
+ | irrelevant geworden sind, die in | ||
+ | Erwiderung auf den schriftlichen Bescheid | ||
+ | eingereicht wurden. | ||
+ | |||
+ | Werden bei der abschließenden | ||
+ | Recherche nur Dokumente der Zwischenliteratur | ||
+ | (P) oder potenziell kollidierende | ||
+ | Anmeldungen (E) gefunden | ||
+ | und bestehen keine weiteren Einwände, | ||
+ | so ergeht nur dann ein zweiter schriftlicher | ||
+ | Bescheid, wenn die Dokumente in | ||
+ | der regionalen Phase vor dem EPA zu | ||
+ | Einwänden nach Artikel 54 (3) EPÜ | ||
+ | führen würden. Andernfalls wird ein | ||
+ | IPER erstellt. | ||
+ | |||
+ | ===== siehe auch ===== |
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