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patentrecht:zustellung_im_beschwerdeverfahren

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 +====== Zustellung im Beschwerdeverfahren ======
 +
 +<note>
 +**§ 73 (2) S. 3 PatG**
 +
 +Die [[Beschwerde]] und alle Schriftsätze, die Sachanträge oder die Erklärung der Zurücknahme der Beschwerde oder eines Antrags enthalten, sind den übrigen Beteiligten von Amts wegen zuzustellen; andere Schriftsätze sind ihnen formlos mitzuteilen, sofern nicht die Zustellung angeordnet wird.
 +</note>
 +
 +§ 73 (1) PatG -> [[Beschwerde]] \\
 +§ 73 (2) S. 1 PatG -> [[Beschwerdefrist]] \\
 +§ 73 (2) S. 2 PatG -> [[Abschriften der Beschwerdeschrift]]  \\
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§§ 73 bis 80 PatG -> [[Beschwerdeverfahren]] \\
 +§§ 73 bis 99 PatG -> [[Verfahren vor dem Patentgericht]] \\
 +PatG -> [[Patentrecht:Patentgesetz]] \\