Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


patentrecht:zustellung_der_nichtigkeitsklage

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
patentrecht:zustellung_der_nichtigkeitsklage [2022/06/14 10:05] mfreundpatentrecht:zustellung_der_nichtigkeitsklage [2023/07/25 08:23] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Zustellung der Nichtigkeitsklage ======
  
 +<note>
 +**§ 82 (1) PatG**
 +
 +Das [[Patentgericht]] __stellt__ dem Beklagten __die Klage unverzüglich zu__ und fordert ihn auf, sich darüber innerhalb eines Monats zu erklären.
 +</note>
 +
 +§ 82 (2) PatG -> [[Säumnisverfahren]] \\
 +§ 82 (3) PatG -> [[Widerspruch gegen die Nichtigkeitsklage]] \\
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§§ 81 bis 85a PatG -> [[Nichtigkeits- und Zwangslizenzverfahren]] \\
 +§§ 73 bis 99 PatG -> [[Verfahren vor dem Patentgericht]] \\
 +PatG -> [[Patentrecht:Patentgesetz]] \\