Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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§ 100 (2) des Patentgesetzes (PatG) bestimmt die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde.
Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn
§ 100 (3) PatG → Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde
Die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist nicht veranlasst, da es sich vorliegend um einen Fall bloßer Rechtsanwendung ohne weitergehende Auslegungsfragen handelt.1)
§ 100 PatG → Rechtsbeschwerde
Regelt die Bedingungen, unter denen eine Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof möglich ist.
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