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Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:zentrale_behoerde_fuer_rechtshilfeersuchen

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Zentrale Behörde für Rechtshilfeersuchen

Art. II § 11 IntPatÜG

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates eine Bundesbehörde als zentrale Behörde für die Entgegennahme und Weiterleitung der vom Europäischen Patentamt ausgehenden Rechtshilfeersuchen zu bestimmen.

siehe auch

IntPatÜG → Gesetz zu dem Übereinkommen über internationale Patentzusammenarbeit
Setzt internationale Patentabkommen in deutsches Recht um und regelt deren Anwendung in Deutschland.

patentrecht/zentrale_behoerde_fuer_rechtshilfeersuchen.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/09 16:02 von mfreund