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+ | ====== Wesentliches Element der Erfindung ====== | ||
+ | Nach der Rechtsprechung des Senats bezieht sich ein Mittel auf ein wesentliches Element der [[Erfindung]], | ||
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+ | Mittel, die zwar bei der Benutzung der Erfindung verwendet werden können, zur Verwirklichung der Lehre der Erfindung aber nichts beitragen, werden von diesem Kriterium nicht erfasst. Leistet ein Mittel dagegen einen solchen Beitrag, kommt es grundsätzlich nicht darauf an, mit welchem Merkmal oder welchen Merkmalen des Patentanspruchs das Mittel zusammenwirkt. Was Bestandteil des Patentanspruchs ist, ist regelmäßig bereits deshalb auch wesentliches Element der Erfindung.((BGH, | ||
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+ | Auch bekannte Elemente können einen Beitrag zur Verwirklichung des geschützten Erfindungsgedankens leisten.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Erfindung]] \\ | ||
+ | -> [[Neuherstellung]] \\ |
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