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patentrecht:verspaetetes_vorbringen_im_nichtigkeitsverfahren [2022/06/07 07:45] mfreund |
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- | § 83 PatG mit den in das Nichtigkeitsverfahren eingeführten Präklusionsregeln sieht grundsätzlich die Möglichkeit vor, verspätetes Vorbringen zurückzuweisen und bei der Entscheidung unberücksichtigt zulassen. Voraussetzung hierfür ist nach § 83 Abs. 4 PatG, dass das Vorbringen unter Versäumung der nach § 83 Abs. 2 PatG gesetzten Frist erfolgt, die betroffene Partei die Verspätung nicht genügend entschuldigt und die Berücksichtigung des neuen Vortrags eine Vertagung des Termins zur mündlichen Verhandlung erfordert hätte. Hierfür ist es demnach stets erforderlich, | ||
- | einer Verfahrensverzögerung kommt, liegen die Voraussetzungen für eine Zurückweisung nach § 83 Abs. 4 PatG nicht vor.((BGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - I ZR 128/21 - Zweitmarkt für Lebensversicherungen II)) | ||
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- | Nach der Rechtsprechung des Senats haben die Parteien eines Nichtigkeitsverfahrens grundsätzlich Anlass, ihren Vortrag zu ergänzen, wenn sich aus dem gemäß § 83 Abs. 1 PatG erteilten Hinweis ergibt, dass ihr bisheriges Vorbringen möglicherweise nicht ausreichend ist.((BGH, Urteil vom 15. März 2022 - X ZR 45/20 - Windturbinenschaufelmontage)) | ||
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- | Eine Nichtigkeitsklägerin, | ||
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- | Unter der genannten Voraussetzung dürfen erstmals in der Berufungsinstanz vorgelegte Entgegenhaltungen nicht allein deshalb berücksichtigt werden, weil sie erst aufgrund einer erneuten Recherche aufgefunden worden sind. | ||
- | Der Nichtigkeitskläger muss in einer solchen Konstellation vielmehr konkret dartun, wie er das Suchprofil seiner erstinstanzlichen Recherche angelegt und warum er ein solches Profil gewählt hat und nicht dasjenige, das zur Ermittlung des in zweiter Instanz neu angeführten Stands der Technik geführt hat.((BGH, Urteil vom 15. März 2022 - X ZR 45/20 - Windturbinenschaufelmontage; | ||
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- | Der Hinweis gemäß § 83 Abs. 1 PatG dient dazu, den Streitstoff möglichst zu konzentrieren. Dieser Zielsetzung stünde es entgegen, wenn eine Partei gehalten wäre, zu einem Gesichtspunkt ergänzend vorzutragen, | ||
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- | -> [[Im Berufungsrechtzug neu vorgelegte Entgegenhaltungen]] | ||
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- | ===== siehe auch ===== | ||
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- | -> [[Verfahrensgrundsätze_des Nichtigkeitsverfahrens]] |
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