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patentrecht:verallgemeinerungen_ursprungsoffenbarter_ausfuehrungsbeispiele [2018/07/02 09:13] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | patentrecht:verallgemeinerungen_ursprungsoffenbarter_ausfuehrungsbeispiele [2023/07/25 08:24] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Verallgemeinerungen ursprungsoffenbarter Ausführungsbeispiele ====== | ||
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+ | Nach der Rechtsprechung des Senats sind Verallgemeinerungen ursprungsoffenbarter Ausführungsbeispiele grundsätzlich zulässig. Dies gilt vornehmlich dann, wenn von mehreren Merkmalen eines Ausführungsbeispiels, | ||
+ | zusammengenommen, | ||
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+ | Unzulässig ist eine Verallgemeinerung demgegenüber dann, wenn die betreffenden Merkmale in einem | ||
+ | untrennbaren Zusammenhang stehen.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | § 38 S. 2 PatG -> [[Unzulässige Erweiterung des Gegenstands der Anmeldung]] | ||
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