Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


patentrecht:unverhaeltnismaessigkeit_des_rechnungslegungsanspruchs

finanzcheck24.de

Unverhältnismäßigkeit des Rechnungslegungsanspruchs

§ 140d (2) des Patentgesetzes (PatG) setzt Grenzen für die Inanspruchnahme des Rechnungslegungsanspruchs, wenn diese unverhältnismäßig ist.

§ 140d (2) PatG

Der Anspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn die Inanspruchnahme im Einzelfall unverhältnismäßig ist.

siehe auch

§ 140d PatG → Rechnungslegungsanspruch
Regelt die Ansprüche des Verletzten auf Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen bei gewerblicher Patentverletzung.

patentrecht/unverhaeltnismaessigkeit_des_rechnungslegungsanspruchs.txt · Zuletzt geändert: von mfreund