Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:uebergangsregelung_der_patentverordnung

finanzcheck24.de

Übergangsregelung der Patentverordnung

§ 22 PatV

Für Patentanmeldungen, Erfinderbenennungen und Anträge auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats, die vor Inkrafttreten von Änderungen dieser Verordnung eingereicht worden sind, sind die bisherigen Vorschriften in ihrer bis dahin geltenden Fassung anzuwenden.

siehe auch

PatV → Patentverordnung

patentrecht/uebergangsregelung_der_patentverordnung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:23 von 127.0.0.1