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patentrecht:teilname_des_praesidenten_des_patentamts_am_beschwerdeverfahren

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 +====== Teilname des Präsidenten des Patentamts am Beschwerdeverfahren ======
  
 +
 +<note>
 +**§ 76 PatG**
 +
 +Der [[Präsident des Patentamts|Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts]] kann, wenn er dies zur Wahrung des öffentlichen Interesses als angemessen erachtet, im [[Beschwerdeverfahren]] dem [[Patentgericht]] gegenüber schriftliche Erklärungen abgeben, den Terminen beiwohnen und in ihnen Ausführungen machen. Schriftliche Erklärungen des Präsidenten des Patentamts sind den Beteiligten von dem Patentgericht mitzuteilen.      
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§§ 73 bis 80 PatG -> [[beschwerdeverfahren|Das Beschwerdeverfahren]] \\
 +§§ 73 bis 99 PatG -> [[Verfahren vor dem Patentgericht]] \\
 +PatG -> [[Patentrecht:Patentgesetz]] \\
 +§ 77 PatG -> [[Beitritt des Präsidenten]]