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+ | ====== Technisches Problem ====== | ||
+ | -> [[Aufgabe der Erfindung]] \\ | ||
+ | -> [[Technischer Beitrag]] \\ | ||
+ | -> [[Erfinderische Tätigkeit]] \\ | ||
+ | -> [[Technizität]] | ||
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+ | Ansatzpunkt für die Beurteilung der [[erfinderische Tätigkeit|erfinderischen Tätigkeit]] ist das Auffinden des technischen Problems, das aus dem zu entwickeln ist, was die [[Erfindung]] gegenüber dem [[Stand der Technik]] tatsächlich leistet.((z.B. BGH, Urteil vom 15. Mai 2012 - X ZR 98/09 - Calcipotriol-Monohydrat)) | ||
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+ | Die Bestimmung des technischen Problems (der Aufgabe) dient dazu, den Ausgangspunkt der fachmännischen Bemühungen um eine Bereicherung des Stands der Technik ohne Kenntnis der Erfindung zu lokalisieren, | ||
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+ | Dementsprechend hat sie nicht die Funktion, über die Frage der Patentfähigkeit bereits eine Vorentscheidung zu treffen. Daher ist es weder zulässig, Elemente, die zur patentgemäßen Lösung gehören, | ||
+ | bei der Formulierung der Aufgabe zu berücksichtigen, | ||
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+ | Allerdings kann auch nicht umgekehrt ohne weiteres angenommen werden, ein bestimmtes technisches Problem sei nicht Teil der Aufgabenstellung, | ||
+ | ursprünglichen Anmeldeunterlagen nicht enthalten gewesen seien. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergibt sich das einer Erfindung zugrunde liegende technische Problem aus dem, was die Erfindung tatsächlich leistet. Insoweit stehen die Bestimmung der Aufgabe und die Auslegung des Patentanspruchs zwar in einer gewissen Wechselwirkung. Die Bestimmung der Aufgabe darf jedoch angesichts des Vorrangs des Patentanspruchs gegenüber dem übrigen Inhalt der Patentschrift nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortsinn des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen.((BGH Urt. v. 13. März 2018 - X ZR 44/16; m.V.a. BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung; | ||
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+ | Die Ermittlung des technischen Problems ist Teil der Auslegung des Patentanspruchs. Dabei können in der Beschreibung enthaltene Angaben zur Aufgabe der Erfindung einen Hinweis auf das richtige Verständnis des Patentanspruchs enthalten; sie sind ein Hilfsmittel bei der Ermittlung des objektiven technischen Problems.((st. Rspr. vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2012 - X ZR 98/09 - Calcipotriol-Monohydrat; | ||
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+ | Die Lösung des der Erfindung zugrunde liegenden technischen Problems ist [[Aufgabe der Erfindung]] und stellt den [[technischer Beitrag|technischen Beitrag]] dar, den die Erfindung gegenüber dem [[Stand der Technik]] leistet.((BGH, | ||
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+ | Bei der Definition des technischen Problems, das einer Erfindung zugrunde liegt, darf nicht ohne weiteres unterstellt werden, dass für den Fachmann die Befassung mit einer bestimmten Aufgabenstellung angezeigt war. Vielmehr ist das technische Problem so allgemein und neutral zu formulieren, | ||
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+ | Die Lösung des [[technisches Problem|technischen Problems]] muss nach § 4 Satz 1 PatG auf einer [[erfinderische Tätigkeit|erfinderischen Tätigkeit]] beruhen. | ||
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+ | Bei der Bestimmung des einem Patent zugrunde liegenden technischen Problems ist darauf abzustellen, | ||
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+ | Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Anmeldung, die ein [[Computerprogramm]] oder ein durch ein [[Datenverarbeitungsprogramm]] verwirklichtes Verfahren zum Gegenstand hat, über die für die Patentfähigkeit unabdingbare [[Technizität]] hinaus verfahrensbestimmende Anweisungen enthalten, die die [[Technischer Beitrag|Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln]] zum Gegenstand haben.((BGH, | ||
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+ | Im Rahmen der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit kann für die Frage, ob der Fachmann aus dem Stand der Technik eine Anregung erhalten hat, dort beschriebene Maßnahmen aufzugreifen und sie auf einen bekannten Stoff anzuwenden, die Überlegung Bedeutung gewinnen, ob sich aus diesen Maßnahmen eine angemessene Erfolgserwartung für die Lösung des sich stellenden technischen Problems ergab.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Technischer Beitrag]] | ||
+ | -> [[Aufgabe der Erfindung]] | ||
+ | -> [[Programme für Datenverarbeitungsanlagen]] | ||
+ | -> [[Technizität]] |
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