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patentrecht:sinngehalt_eines_patentanspruchs

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Sinngehalt eines Patentanspruchs

Auslegung der Patentansprüche

Es ist davon auszugehen, dass der Fachmann Begriffen ihren üblichen technischen Sinngehalt beimisst, sofern sich aus der Beschreibung nichts Abweichendes ergibt.1)

1)
EPA, Technische Beschwerdekammer 3.4.03, Entscheidung vom 29.09.2025 – T 0644/23, Gründe 3.3.3; m.V.a. EPA, Technische Beschwerdekammer, Entscheidung – T 0190/99, Orientierungssatz
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